Mit der degressiven AfA nach §7 Abs. 5a EStG schreibst du fünf Prozent pro Jahr auf die Herstellungskosten ab — fallend vom Restbuchwert. Wenn dein Projekt QNG-zertifiziert ist und den EH40-Standard erreicht, kommt die Sonderabschreibung nach §7b EStG obendrauf — weitere fünf Prozent pro Jahr für vier Jahre auf eine Bemessungsgrundlage von maximal 4.000 €/m² Wohnfläche.
Das funktioniert für Bauanträge bis zum 30. September 2029, bei Baukosten von höchstens 5.200 €/m² und unter der Auflage, die Wohnungen mindestens zehn Jahre zu vermieten. In den ersten vier Jahren kommst du so kumuliert auf rund 38 Prozent der Baukosten als AfA — das bekommst du mit keinem Bestandsobjekt hin.